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Finanzlexikon: gmbh-und-co-kg

gmbh-und-co-kg

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementär (d. h. unbeschränkt haftender Gesellschafter) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. So lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgeben zu müssen.

Der im Rechtsverkehr angegebene Firmenname, also auch der Name auf Angeboten, Rechnungen etc., muss eindeutige Hinweise auf beschränkt haftende Gesellschafter enthalten. Ein Zusatz wie GmbH & Co. KG muss dort unbedingt angegeben und darf nicht einfach durch KG ersetzt werden, obwohl die Firma selbst eigentlich Kommanditgesellschaft ist.

Steuerliche Behandlung

Ob diese Form (steuerlich) günstiger ist, als zum Beispiel eine GmbH zu gründen, ist spätestens seit der Körperschaftssteuerreform nur im Einzelfall zu entscheiden. Vielfach werden GmbH & Co. KG auf der Basis mangelhafter Beratung sowie von Vorurteilen (hinsichtlich der Besteuerung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften) gegründet. Später ergeben sich dann eine Vielzahl von Fragen/ Problemen, die bei besserer Beratung im Vorfeld bereits geklärt hätten werden können

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